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Förderprogramme

Für unsere Seminare, Workshops und Coachings die wir in Kooperation mit einem akkreditierten deutschen Partner durchführen, erhalten Sie bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen attraktive Zuschüsse.

 

Die einzelnen Programme und Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland, da die Verantwortung für die Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen bei den jeweiligen Landes-Ministerien liegt.

Um sich einen umfänglichen und aktuellen Überblick verschaffen zu können, hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank unter www.foerderdatenbank.de eingerichtet.

 

Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer und Verbände finden hier Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ermöglicht Praktikern, bei der Beschaffung von Finanzmitteln einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie Kommunen, Städte und Zweckverbände genauso wie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme.

 

 

Was unterscheidet Bildungsgutschein, Bildungsscheck und Qualischeck voneinander?


Neben dem Bildungsgutschein verfügt auch die Bundesagentur für Arbeit  über unterschiedliche Mittel zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben. Dies sind unter anderem Bildungsschecks und Quali(fikations)-Schecks. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen unterscheiden sich auch, wenn Geltungsbereich und Umfang sich zum Teil überschneiden. Während der Bildungsgutschein auf dem 3. Sozialgesetzbuch (SGD III, einem Bundesgesetz) basiert, fußt der Bildungsscheck NRW bspw. auf der "Landeshaushaltsordnung" bzw. den "Gemeinsamen Durchführungsrichtlinien".

Die Bezeichnung "Bildungsscheck" beschränkt sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Richtlinien ähneln denen des "Qualifizierungschecks" (Hessen) bzw. "Quali-Schecks" (Rheinland-Pfalz).

 

Diese und weitere Landes-Förderprogramme können Sie auch der nachstehenden Übersicht entnehmen:

 

 

Auch wenn sich die Regelungen zwischen den Bundesländern unterscheiden, kann man am Beispiel NRW Grundsätzliches darstellen:

  • Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern können den Scheck für Mitarbeiter/Innen beantragen können, die im Jahr davor an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
  • Auch Berufsrückkehrer/Innen, Existenzgründer/Innen und Selbstständige mit Gewerbe sind anspruchsberechtigt.
  • Es gibt immer ein verpflichtendes Beratungsgespräch.
  • Der Bildungsscheck deckt die Kursgebühren bis zur Hälfte ab, maximal jedoch 500€ (im Ggs. zum Bildungsgutschein, der u.a. die volle Kursgebühr abdeckt).
  • Die Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds.


Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Ländern, Bund und EU für weitere Zielgruppen und Zwecke bieten das InfoWeb Weiterbildung und die Förderdatenbank!

 

Eine weitere Möglichkeit der Förderung bildet die Initiative Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums. Dort finden Sie alle Informationen zur Initiative bzw. ihren Komponenten

  • Bildungsprämie,
  • Weiterbildungssparen und
  • Weiterbildungsdarlehen

 

Oftmals in Vergessenheit gerät der Bildungsurlaub. Je nach Bundesland haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub - nutzen Sie Ihre Chance jetzt! Eine gute Übersicht bietet unter anderem die Hamburger Akademie für Fernstudien (HAF) (S.19).

 

Übrigens: Gemäß Urteil des BFH vom 28.8.2008 sind auch NLP-Seminare steuerlich absetzbar!



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